Flugentschädigung einfordern

Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung können Sie laut EU-Verordnung 261/2004 bis zu 600 € pro Person einfordern.

Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste auf allen Flügen ab einem EU-Flughafen sowie auf Flügen zu einem EU-Flughafen mit einer EU-Airline. Bei vom Airline verschuldeten Problemen können Sie eine pauschale Entschädigung verlangen – unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis.

Anspruch besteht typischerweise bei mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen, bei Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorlauf, bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder bei verpassten Anschlussflügen aufgrund von Airline-Verschulden.

Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich gestaffelt nach Flugdistanz und ist unabhängig vom Ticketpreis – auch bei Schnäppchentickets steht Ihnen die volle pauschale Summe zu.

Wichtig: Sie haben in der Regel bis zu 3 Jahre Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Heben Sie Bordkarten, Buchungsbestätigung und Verspätungs- oder Annullierungsbescheinigungen unbedingt auf.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Flug ab einem EU-Flughafen, oder zu einem EU-Flughafen mit einer EU-Airline
  • Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen
  • Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung
  • Nichtbeförderung wegen Überbuchung
  • Airline ist verantwortlich (kein außergewöhnlicher Umstand wie Wetter, Streik externer Stellen)
  • Ereignis liegt nicht länger als 3 Jahre zurück (in einigen Ländern abweichend)

Wie viel steht Ihnen zu?

Pauschale Entschädigung pro Fluggast – unabhängig vom Ticketpreis

  • Bis 1.500 km
    Innereuropäische Kurzstrecke
    250 €
  • 1.500 – 3.500 km
    Mittelstrecke (z. B. Türkei, Nordafrika)
    400 €
  • Über 3.500 km
    Langstrecke (z. B. USA, Asien)
    600 €

Typische Fälle

Verspätung

Über 3 Stunden Verspätung am Zielort durch Airline-Schuld.

Annullierung

Flug weniger als 14 Tage vor Abflug abgesagt.

Überbuchung

Sie konnten trotz Buchung nicht mitfliegen.

Anschluss verpasst

Verbindung verpasst durch verspäteten Zubringerflug der Airline.

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Anspruch prüfen lassen oder bei uns nachfragen

Über unseren Partner AirHelp können Sie Ihren Entschädigungsanspruch in 3 Minuten kostenlos prüfen lassen. AirHelp übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der Airline und führt notfalls auch das Gerichtsverfahren – Sie zahlen nur ein Erfolgshonorar, wenn Sie auch entschädigt werden.

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  • Kein Risiko – Erfolgshonorar nur bei Auszahlung
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  • Mehrsprachiger Support inkl. Deutsch

Häufige Fragen zur Flugentschädigung

Wann steht mir Entschädigung zu?

Bei Verspätung über 3 Stunden, Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug oder Überbuchung mit unfreiwilliger Beförderungsverweigerung – sofern die Airline die Ursache zu vertreten hat (kein „außergewöhnlicher Umstand" wie Streik der Lotsen oder Unwetter).

Wie hoch ist die Entschädigung?

250 € (kurze Flüge bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km), 600 € (länger als 3.500 km). Pro Fluggast, unabhängig vom Ticketpreis. Bei Annullierung zusätzlich Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzbeförderung.

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch zu stellen?

In Deutschland 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Verspätung passierte. Beispiel: Verspätung im März 2024 → Frist bis 31.12.2027. Je früher gemeldet, desto besser für die Beweissicherung (Boarding-Pass, Mails der Airline).

Was kostet die Geltendmachung über AirHelp?

Bei Erfolg behält AirHelp 35 % Provision – kein Vorab-Geld nötig. Bei Misserfolg zahlen Sie nichts. Alternativ können Sie selbst kostenfrei direkt bei der Airline klagen, dauert aber meist deutlich länger und ist juristisch aufwendiger.

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