Wann steht mir Entschädigung zu?
Bei Verspätung über 3 Stunden, Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug oder Überbuchung mit unfreiwilliger Beförderungsverweigerung – sofern die Airline die Ursache zu vertreten hat (kein „außergewöhnlicher Umstand" wie Streik der Lotsen oder Unwetter).